GOES

Corona-Pandemie

Die Corona-Krise führt zu Veränderungen der abfallrechtlichen Verfahren. Ziel ist, die Möglichkeit von Infektionsrisiken bestmöglich zu minimieren. Aus diesem Grund sollen die abfallrechtlichen Verfahren soweit möglich in elektronischer Form abwickelt werden.

  • Bei der Handhabung der Übernahmescheine im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens gilt bis auf Weiteres, dass auf die händische Unterschrift des Abfallerzeugers, Beförderers (Einsammlers) und Abfallentsorgers auf dem Übernahmeschein, insbesondere im Sammelentsorgungsverfahren, verzichtet wird. Nach der Übernahme hat der Übernehmende dem Erzeuger das Dokument zur Verfügung zu stellen,
    entweder eingescannt per Mail oder per Telefax. lm Vermerke-Feld ist ,,Wegen Corona ohne Unterschriften" einzutragen. Die Übernahmescheine sind gem. § 12 NachwV weiterhin beim Transport mitzuführen und in die Register einzustellen. Sofern der Übernahmeschein elektronisch geführt wird, kann die Signatur weiter wie gewohnt, elektronisch erfolgen.
  • Anträge zum Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§ 53 und 54 KrWG sind entweder per E-Mail an die GOES (tfs@goes-sh.de) zu richten oder können direkt über das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren, eAEV, gestellt werden (https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/index). Alternativ können Sie auch die Website der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (https://www.zks-abfall.de/) unter den dort angegeben Links zum eAEV nutzen.
    Eine telefonische Beratung im Vorwege der elektronischen Antragsstellung ist unter +49 4321 99 94-13 möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes unter:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/informationen-zur-abfallverbringung-in-der-covid-19

Dort sind auch Details zu einer Abfrage bei den zuständigen Behörden der Bundesländer verlinkt:
https://www.umweltbundesamt.de/dokument/abfallverbringung-ergebnisse-abfrage-bundeslaender

Die Kommission veröffentlicht Informationen auf:
https://ec.europa.eu/environment/waste/shipments/index.htm

Bleiben Sie gesund.

Ihre GOES

 

GOES - Zentrale Stelle für die Sonderabfallentsorgung in Schleswig-Holstein

Als privatwirtschaftliche Gesellschaft, die gemeinsam vom Land Schleswig-Holstein, den Kreisen und kreisfreien Städten und der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft getragen wird, bestehen die Aufgaben der GOES unter Nutzung des Erfahrungspotenzials und des Know-hows der Wirtschaft und der Kommunen in der zentralen Erfassung, Kontrolle und Lenkung der Entsorgungsvorgänge mit dem Ziel der Optimierung der Vermeidung, der Verwertung und sonstigen Entsorgung der Sonderabfälle.

Die Gesellschaft ist im Dezember 1993 gegründet worden und hat ihre Arbeit ab 01. Juli 1994 aufgenommen.

Die GOES mbH

  • Berät und schult die abfallerzeugende und abfallentsorgende Wirtschaft in abfallrechtlichen Fragen
  • Genehmigt Entsorgungsanträge
  • Prüft Begleitscheine
  • Erstellt Abfallstatistiken
  • Bringt Expertenwissen in europäische Projekte auf dem Gebiet der Abfallentsorgung ein
  • Genehmigt grenzüberschreitende Abfallverbingung
  • Erteilt Erlaubnisse für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen
  • Ist zentrale Registrierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von nicht gefährlichen Abfällen


GOES Gesellschaft für die Organisation
der Entsorgung von Sonderabfällen mbH

Havelstraße 7
24539 Neumünster
Tel: 04321-9994-0
Fax: 04321-999444