Wichtige Information:
Neue Gebührenordnung ab 01.02.2019
Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der Abfallstromüberwachung erhebt die GOES mbH Gebühren auf der Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
GOES-Gebührenordung 2019 (gültig ab 01.02.2019)
Für Rückfragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Bohlender jederzeit gerne zur Verfügung.