Erklärung zur Barrierefreiheit

Die GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.goes-sh.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 30. Januar 2026 durchgeführten externen Bewertung. 
Die aktuelle Website ist nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Die GOES mbH wird eine neue Website erstellen, um den Anforderungen an Barrierefreiheit nachzukommen. Hierzu hat die GOES mbH im Januar 2026 ein Projekt zur Neugestaltung der Website aufgesetzt. An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
 

Nicht barrierefreie Bereiche

 

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei:

  • Die pdf-Datei GOES_Statistik_2024_0.pdf im Download unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ ist nicht barrierefrei.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden.
  • Das im Header verlinkte GOES-Logo und andere Grafiken bzw. Objekte haben keine ausreichend aussagekräftigen Alternativtexte.
  • In der Inhaltsseite fehlen H2-Überschriften.
  • Unter „Kontakt“ werden Kontaktdaten in einer Layouttabelle dargestellt, deren Struktur nicht dem visuellen Aufbau entspricht.
  • Texte haben teilweise kein ausreichendes Kontrastverhältnis.
  • Auf der Startseite werden im Desktop-Menü unter den Hauptmenüpunkten „Aufgaben“ und „Barrierefreiheit“ bei Maus-Hover Untermenüs eingeblendet, die sich weder durch die Esc-Taste noch durch das Aktivieren des die Einblendung auslösenden Elements (Klicken, Tippen) schließen lassen. Das Untermenü von „Aufgaben“ verdeckt Inhalt der Seite.
  • Im Fließtext platzierte Links sind ohne Mausfokus lediglich durch eine Blaufärbung erkennbar, die gegenüber dem umliegenden Text zu kontrastarm ausfällt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.02.2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer im Oktober 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.02.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Internetredaktion an. 
Eine Kontaktaufnahme ist möglich 
per E-Mail unter info@goes-sh.de,
telefonisch unter 04321 99940 oder
schriftlich an

GOES mbH
Internetredaktion
Havelstraße 7
24539 Neumünster.

 

Beschwerdeverfahren

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema digitale Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de