Die Abfallverbringung wird digital
Die EU Kommission führt mit dem Digital Waste Shipment System (DIWASS) ein zentrales digitales System ein. Ab dem 21. Mai 2026 sind nahezu alle Informationen und Dokumente zu Abfallverbringungen elektronisch zu übermitteln (unter anderem Notifizierungsunterlagen, Begleitformulare, Anhang VII-Dokumente).
Für den Zugang zum zentralen System können die Abfallwirtschaftsbeteiligten in Schleswig-Holstein
- die graphische Benutzerschnittstelle des DIWASS (graphical user interface, GUI) oder
- geeignete Softwarelösungen kommerzieller Anbieter nutzen
(gemäß Erklärung der GOES an die EU Kommission nach Art. 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EG) 2025/1290).
Die technische Einführung von DIWASS in Deutschland wird von der Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) in Abstimmung mit dem BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – koordiniert.
Die Webseite der LAG GADSYS bietet regelmäßig aktualisierte Informationen zum Stand der Einführung und zu den nötigen Vorbereitungen durch die Abfallwirtschaftsbeteiligten wie die Registrierung der an Verbringungen beteiligten Standorte und die Einrichtung der nötigen Zugänge.
Novellierung der Abfallverbringungsverordnung
Am 11.04.2024 wurde die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung verabschiedet, die ab dem 21.05.2026 in wesentlichen Teilen gültig ist. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und damit auch das in Art. 27 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung 2025/1290 normierte neue elektronische System für die Abfallverbringung.
Wichtige Änderungen und Vorschriften für die Übergangszeit sind in den Informationen an die Wirtschaftsakteure zum Download zusammengestellt.
Die GOES Abfallstatistik 2024
Nach dem Umweltstatistikgesetz sind für nachweispflichtige Abfälle, jährlich Erhebungen durchzuführen. Die „GOES - Statistik 2024" basiert auf den Begleitscheinen bzw. Begleitformularen als Datenquelle, die nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung sowie der Verbringungsverordnung von Abfällen (EG) Nr. 1013/2006 zu führen sind. Die Statistik steht Ihnen zum Download bereit.