Aufgaben

Von der Landesregierung in Schleswig-Holstein wurden die Aufgaben zur Überwachung von nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen an die GOES mbH übertragen. Entsprechend der Landesabfallzuständigkeitsverordnung sieht sich die GOES mbH mit diesem Auftrag in folgender Zuständigkeit

 

  • Entgegennahme und Prüfung von Erlaubnissen und Anzeigen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen nach §54 und §53 KrWG
  • Entgegennahme und Prüfung von Nachweiserklärungen nach §§3 bis 6 i.V.m. §19 Nachweisverordnung
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Freistellung von der Bestätigungspflicht nach §7 Nachweisverordnung (Privilegierung)
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Freistellung von der Nachweispflicht nach §26 und §26a KrWG (freiwillige Rücknahme)
  • Erteilung von Kennnummern für Sammler, Beförderer, Händler und Makler in Schleswig-Holstein
  • Erteilung von Entsorgungsnachweisnummern und Freistellungsnummern
  • Begleitscheinprüfung
  • Prüfung und Genehmigung grenzüberschreitender Verbringungen nach Abfallverbringungsverordnung
  • Erstellung von Abfallstatistiken zu nachweispflichtigen Abfällen
  • Erstellung von Kontrollplänen zur Überwachung grenzüberschreitender Abfallverbringungen
  • Beratung der abfallerzeugenden und abfallentsorgenden Wirtschaft in Schleswig-Holstein in abfallrechtlichen Fragen
  • Einbringen von Fachwissen zur Weiterentwicklung von Rechtsgrundlagen

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie im Untermenü unter Aufgaben der GOES Website.