Anzeigen und Erlaubnisse

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen haben nach §54 KrWG einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei Ihrer Zuständigen Behörde zu stellen. Entsorgungsfachbetriebe nach §56 KrWG, sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen und haben genauso wie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen die abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach §53 KrWG bei Ihrer zuständigen Behörde anzuzeigen. Die GOES mbH ist zuständige Behörde, wenn sich der Hauptsitz des Unternehmens in Schleswig-Holstein befindet. Bei ausländischen Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern, ist die GOES mbH zuständige Behörde, sofern der Antrag erstmals und in keinem anderen Bundesland gestellt wird.

 

Antragstellung

Anträge auf Erlaubnis nach §54 und Anzeigen nach §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen können direkt über das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren, eAEV, gestellt werden, oder sind per E-Mail an die GOES (tfs@goes-sh.de) zu richten. Nutzen Sie dafür bitte den entsprechenden Vordruck aus Anlage 2 bzw. 3 der Anzeigeerlaubnisverordnung.

Alternativ können Sie die Website der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder, ZKS-Abfall, unter den dort angegeben Links zum eAEV nutzen.


Halten Sie für den Antrag auf Erlaubnis bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister, falls vorhanden
  • Firmenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sofern es sich um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt im Original
  • Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Inhabers und des Betriebsleiters im Original
  • Führungszeugnis des Inhabers und des Betriebsleiters im Original
  • Nachweis über die Fachkunde des Inhabers und des Betriebsleiters
  • Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung und entsprechender Umwelthaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer KfZ-Haftpflichtversicherung für Beförderer und Sammler

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren und den notwendigen Voraussetzungen können Sie uns im Vorwege der Antragsstellung gerne kontaktieren!